Mal eben bei Facebook die neuste Timeline gecheckt oder bei eBay das beste Angebot zu einem Artikel bestellt? Was ist da schon bei? Die Frage können wir Ihnen nicht beantworten. Das müssen Sie selbst tun und moralisch vertreten können. Ebenso wird Ihr Arbeitgeber hierzu entsprechende Richtlinien haben, an denen Sie sich orientieren sollten, wenn der Internetausflug ohne Konsequenzen bleiben soll.
Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter kontrollieren?
Grundsätzlich besteht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einem Arbeitsvertrag. Dort können entsprechende Vereinbarungen miteinander getroffen werden, die beispielsweise das Pausenverhalten, Internetverhalten etc. regeln. Gerade dann, wenn große Werte oder besonders geheime Daten oder Unterlagen im Zugriffsbereich sind, werden diese Vorschriften entsprechend scharf formuliert sein.
Es sollte niemanden verwundern, dass bei einem Goldschmied in der Werkstatt regelmäßige Taschenkontrollen an der Tagesordnung sein können. Ebenso wenig sollte sich Programmierer nicht darüber echauffieren, dass er mit seinem Firmen-PC nicht ins Internet zu Facebook kommt, wenn er auf dem gleichen Rechner die neuste Software für eine Maschine programmieren soll.
Industriespionage, Datenraub aber auch das „Krankfeiern“ sind Betrug
Auf Basis des Arbeitsvertrages soll die vereinbarte Leistung beidseitig erbracht werden. Gibt es hierzu Abweichungen vom Standardfall, sollten diese in einer Ergänzung geregelt sein, damit sie keinen Graubereich bilden. Wer beispielsweise mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt, ist zweifelsfrei krank. Die zusätzliche Woche Urlaub im Sommer, weil man dort keinen Urlaub bekommen hat, auf Krankenschein ist ein weitreichender Betrug.
Weiterlesen Wie weit darf die Kontrolle meiner Mitarbeiter gehen?